Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)

I. Allgemeines
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Brecht Gebäudereinigung (Auftragnehmer) mit Vertragspartnern (Kunden), die Unternehmer sind. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Als Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen gelten auch juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. 
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. 

II. Art und Umfang der Leistungen
1. Art und Umfang der auszuführenden Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, welches wesentlicher Bestandteil des mit dem Kunden abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages ist. 
2. Sofern ein Leistungsverzeichnis ausnahmsweise nicht vorliegt, werden die Leistungen in branchenüblicher Art und Weise ausgeführt. 

III. Pflichten des Kunden 
1. Der Kunde verpflichtet sich, gegenüber dem Auftragnehmer sämtliche notwendigen Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände weiterzugeben, die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit des Objektes sicherzustellen sowie auf mögliche Gefahrenquellen aufmerksam zu machen. 
2. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer unentgeltlich Wasser und Strom für die Reinigungsarbeiten zur Verfügung. Im Bedarfsfall überlässt der Kunde dem Auftragnehmer geeignete Räumlichkeiten für die Unterbringung von Material und Geräten. 

IV. Abnahme und Gewährleistung 
1. Die Leistungen des Auftragsnehmers gelten im Falle der Erbringung in wiederkehrender Form als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Kunde nicht unverzüglich - spätestens bei Ingebrauchnahme - schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Art, Ort und Umfang des Mangels sind hierbei genau zu beschreiben. 
2. Im Falle einmaliger Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme - ggf. auch abschnittsweise - spätestens 3 Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt die Leistung als abgenommen.
3. Werden vom Kunden bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung berechtigt. Für Mängel und Schäden, die auf eine Verletzung der Pflich-ten des Kunden nach Abschnitt III. zurückzuführen sind, wird keine Gewährleistung übernommen. 
4. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Kunden ein weiterer Nacherfüllungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Kunde anstelle der Nacherfüllung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht nicht zu. 

V. Haftung 
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Für leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nicht. 
2. Die Haftungsbeschränkung des vorstehenden Abs. 1 gelten nicht für Ansprüche aus Produkthaftung. Weiter gelten diese nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens. 
3. Die Haftung wird  a. für Sachschäden beschränkt auf € 250.000,00 je Schadensereignis, 
  b. und für Vermögensschäden ausgeschlossen. 
Vorstehende Haftungsbeschränkung unter b. sowie der Haftungsausschluss gelten nicht, soweit bei Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrläs-sigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird. 

VI. Vertragslaufzeit 
Der Dienstleistungsvertrag läuft - soweit nichts abweichendes schriftlich vereinbart ist - für die Dauer von 1 Jahr. Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, so verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch jeweils um 1 Jahr. 

VII. Preise und Zahlungsbedingungen 
1. Es gelten die in dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag niedergelegten Preise. Sofern eine Preisvereinbarung nicht vorliegt, gilt bei wiederkehrenden gleichbleibenden Leistungen der monatlich abgerechnete und durch den Kunden vorbehaltlos bezahlte Preis für die Zukunft als vereinbart. 
2. Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluß neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge ist das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich die durch die Veränderung der Unkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o.g. Kosten die Selbstkosten für die Ausführung der Leistungen geändert haben. 
3. Die Vergütung ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist tritt Zahlungsverzug ein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zahlungseingang beim Auftragnehmer. 
4. Die Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 

VII. Abwerbeverbot 
Der Kunde verpflichtet sich während der Dauer des Dienstleistungsvertrages und 6 Monate nach Beendigung es zu unterlassen, Mitarbeiter des Auftragsnehmers unmittelbar oder mittelbar abzuwerben oder abwerben zu lassen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen dieses Verpflichtung hat der Kunde an den Auftragnehmer, eine von diesem nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende, Vertragsstrafe zu bezahlen. 

VIII. Gerichtsstand und Schlußbestimmungen 
1. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 
2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 

Winterdienste
Planung und Realisierung von Winterdienste. Falls Sie fragen hierzu haben sprechen Sie unsere Team an.